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Donnerstag, 22. September 2016
Anrechnung von Sonderzahlungen auf Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können, wenn diese Zahlungen auf das ganze Jahr mit 1/12 monatlich verteilt werden.
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