Donnerstag, 22. September 2016

Anrechnung von Sonderzahlungen auf Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können, wenn diese Zahlungen auf das ganze Jahr mit 1/12 monatlich verteilt werden.