Montag, 4. April 2016

Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

Das nationale Steuerrecht sieht keine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung vor, sondern lediglich eine Auswirkung im Zeitpunkt der Erstellung der Berichtigung. Dadurch kann ein Zinsschaden entstehen. Diese Regelung wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt. Die Tendenz geht dahin, dass die deutsche Regelung unwirksam ist und eine Berichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung zurückwirkt.