Montag, 25. April 2016

Erleichterung der steuerneutralen Realteilung von Unternehmen

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen zur steuerneutralen Teilung von Unternehmen und deren anschließende Weiterführung durch einzelne Gesellschafter deutlich verbessert. Scheidet aus einer Gesellschaft nur ein Gesellschafter aus und führen die übrigen Gesellschafter das Unternehmen fort, ist dies unschädlich.