Montag, 14. März 2016

Keine Zweitwohnungsteuer für berufliche Nebenwohnung Verheirateter

Der Bundesfinanzhof hat mit aktuellem Urteil entschieden, dass für eine beruflich begründete Zweitwohnung eines Verheirateten, dessen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort liegt, nicht der Zweiwohnungsteuer unterliegt (abhängig vom Zweitwohnungssteuergesetz der jeweiligen Stadt).