Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass eine sog. Arbeitsecke oder ein anderer gemischt genutzter Raum nicht als häusliches Arbeitszimmer in Frage kommen. Ein häusliches Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.