Keine steuerliche Wertminderung für vom VW-Abgasskandal betroffene Kfz
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass aufgrund der Nachbesserungspflicht von Volkswagen, keine steuerlich zulässige Wertminderung oder Sonderabschreibung für betroffene Fahrzeuge geltend gemacht werden kann.