Dienstag, 9. Februar 2016

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Zum 01.01.16 ist das neue länderübergreifende Informationsaustauschabkommen in Kraft getreten. Deutschland und 50 weitere Staaten melden ab 2017 Informationen über Konteninhaber rückwirkend ab dem 01.01.2016 an die jeweils anderen Staaten. Auch die Schweiz und Österreich werden (ein Jahr später) an dem Verfahren teilnehmen. Somit werden auch die Guthaben und Kapitalerträge von Deutschen Staatsangehörigen in diesen Ländern an unsere Finanzbehörden weitergeleitet.