Montag, 25. Januar 2016

Nachzahlungszinsen von 6% sind nicht verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der vom Finanzamt festzusetzende Zinssatz mit 6% nicht angepasst werden muss. Dies betrifft einen Fall aus dem Jahr 2011. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht haben die Richter nicht zugelassen, da sie von der Verfassungsmäßigkeit ausgehen.
Ob der Zinssatz auch noch für die Jahre ab 2012 angemessen ist, war nicht Gegenstand der Verhandlung.