Montag, 4. Januar 2016

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte

Zum 01.01.2016 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die bisher über den Grenzen liegen, mehr Beiträge bezahlen müssen. Die Beitragssätze bleiben unverändert. Ob ein Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhoben wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Neue Sachbezugswerte für Gestellung an Arbeitnehmer:
Verpflegung erhöht von 229 € auf 236 € monatlich. Frühstück 1,67 €, Mittag- und Abendessen 3,10 €