Erbringt ein Selbstständiger/Freiberufler auch gewerbliche Tätigkeiten, werden alle Einkünfte gewerbesteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat nun aber festgelegt, dass geringfügige gewerbliche Tätigkeiten (weniger als 3 % des Nettoumsatzes und weniger als 24.500€) nicht schädlich sind.