Montag, 13. April 2015

Schätzung bei fehlenden Unterlagen

Kann ein Steuerpflichtiger seine Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht erbringen, da beispielsweise Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Hierbei gelten die amtlichen Richtsätze, die branchenbezogen erstellt werden als Anhaltspunkt. Das Finanzamt kann jedoch auch einen Unsicherheitszuschlag erheben, wenn beispielsweise Unterlagen für mehrere Jahre nicht vorgelegt werden können.