Montag, 2. Dezember 2013

Neue Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen 110 Euro Grenze

Mit einem neuen Urteil hat der BFH die Berechnung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) neu festgelegt. Pro Jahr sind die Zuwendungen im Rahmen von zwei Betriebsveranstaltungen bis zu einer Grenze von 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Der BFH stellt nun klar, dass in die Grenze nur die anteiligen Kosten für den Arbeitnehmer, nicht aber die Kosten für dessen Begleitpersonen einzurechnen sind. In die Kosten sind einzurechnen Speisen, Getränke und Musikdarbietungen/Unterhaltungsprogramme, nicht eingerechnet werden müssen bspw. Kosten für Raummieten, Fahrt und Eventmanager.