Montag, 16. Dezember 2013

Abzugsfähigkeit Schuldzinsen nach Verkauf Mietobjekt

Wird ein Mietobjekt innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist verkauft und reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Darlehen aus, so sind auch die weiteren Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig. Dies ist bereits gültige Rechtsprechung. Fraglich ist derzeit noch, ob dies auch gilt, wenn der Verkauf der Immobilien außerhalb der 10 jährigen Spekulationsfrist erfolgt. Das Finanzgericht Niedersachsen hat dies bestätigt, jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Betroffene können mit dem Hinweis auf das Aktenzeichen IX R 45/13 Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung beantragen.