Betriebsprüfer verwerfen immer häufiger die Buchhaltung und schätzen die Einnahmen wegen fehlerhafter oder nicht nachvollziehbarer Kassenaufzeichnungen. Handschriftlich geführte Kassenaufzeichnungen müssen durch Kassenendbons oder andere Listen ergänzt werden, aus denen die Ermittlung der Einnahmen ersichtlich ist.