Montag, 14. Januar 2013

Anpassung der Sozialversicherungsgrößen

Zum 01.01.2013 wurden die Sozialversicherungsgrößen neu angepasst. Sie betragen nun wie folgt.

- Grenze zur Befreiung von der Krankenversicherung bei Arbeitnehmern: 4.350 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für KV und PV: 3.937,50 Euro monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze für RV und ALV in den alten Bundesländern: 5.800 Euro monatlich