Freitag, 5. Mai 2023

Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen (Bitcoin u.a.)

Der Bundesfinanzhof hat die bisherige Ansicht der Finanzämter bestätigt und in einem aktuellen Urteil Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter eingestuft. Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen werden daher steuerpflichtig wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.