Freitag, 5. Mai 2023

Immobilienveräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist

Grundsätzlich sind Veräußerungen steuerpflichtig wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Dies ist nicht der Fall wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken dient (hierfür gibt es bestimmte Zeitvorgaben). Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass eine Haus, das ausschließlich eigengenutzt wurde und innerhalb der 10-Jahresfrist verkauft wird, anteilig doch steuerpflichtig wird, wenn einzelne Räume zeitweise fremdvermietet werden. Im entschiedenen Fall ging es um eine Vermietung von 2 Räumen an weniger als 20 Tage im Jahr. Dennoch ist der Gewinn aus dem Verkauf anteilig für diese beiden Räume steuerpflichtig.