Montag, 12. September 2022

Bescheide zur Corona Soforthilfe

Die erste Corona Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 kurzfristig in Kraft gesetzt um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Ende 2021 wurden die Firmen dann zur Nachkalkulation des Anspruchsbetrags aufgefordert. Hier wurden auch erst die genauen Voraussetzungen für die Berechnung mitgeteilt. Im August 2022 wurden an viele Unternehmen nun Bescheide verschickt in denen entsprechende Rückzahlungen mit einer Frist bis 30.06.2023 festgesetzt wurden. Da der gesamte Ablauf, insbesondere die späte Bekanntgabe der endgültigen Berechnungsregeln für viel Unmut gesorgt hat, ist davon auszugehen, dass zahlreiche Verbände Musterverfahren gegen die Bescheide eröffnen werden. Es empfiehlt sich daher innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch (erstmal ohne Begründung) gegen den Bescheid einzulegen.