Mittwoch, 15. April 2020

KFW-Schnellkredit für Mittelständler in der Corona-Krise

Als weitere Maßnahme zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise ist am 15. April 2020 der sogenannte KfW-Schnellkredit für den Mittelstand in Kraft getreten.
Hierbei übernimmt die KfW 100% Haftungsfreistellung des Darlehensbetrags, damit die Hausbanken nicht die üblichen Schritte der Kreditrisikoprüfung durchführen müssen.
Die Maßnahme steht Betrieben mit MEHR als 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Abgewickelt wird alles über die Hausbank.

Die genauen Regelungen lassen sich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-014-GPM-KfW-Schnellkredit.html?cms_pk_kwd=14.04.2020_KfW-Schnellkredit+f%C3%BCr+den+Mittelstand+startet+morgen&cms_pk_campaign=Newsletter-14.04.2020