Zur Unterstützung und Anerkennung der vielen durch die Corona-Krise am Limit arbeitenden Arbeitnehmer wurde die Möglichkeit eingeführt, im Jahr 2020 jedem Arbeitnehmer eine einmalige Bonuszahlung bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Die Bonuszahlung muss auf freiwilliger Basis erfolgen, der Arbeitnehmer darf keinen vertraglichen Anspruch darauf haben.
Ob die Zahlung in Form einer direkten Geldauszahlung oder in anderer Form (z.B. Sachbezug, Gutscheine usw.) erfolgt, spielt keine Rolle.
Die Zahlung muss im Rahmen der Lohnabrechnung dokumentiert werden.
Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Berufszweige erfolgt nicht, somit kann die Zahlung in allen Branchen durchgeführt werden.