Montag, 10. Februar 2020

Steuerliche Maßnahmen im Rahmen des „Klimaschutzgesetzes“

Zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele und der Abmilderung von finanziellen Härten durch die Maßnahmen sind steuerliche Anpassungen erfolgt:
-Entfernungspauschale ab dem 21. Km auf 0,35 €.
-Ab 2021 Mobilitätsprämie als Alternative zur Entfernungspauschale auf Antrag
-Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 für selbstgenutzte Gebäude. Förderung erfolgt über Sonderabschreibung verteilt auf 3 Jahre, in Summe mit 20% der Kosten.
-Reduzierung der Umsatzsteuer auf Bahn-Fernfahrtickets von 19% auf 7%.