Mittwoch, 22. Januar 2020

Jahressteuergesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Über einige Änderungen hatten wir im letzten Rundschreiben bereits informiert, nun folgen noch einige weitere:

-       neue Sonderabschreibung für rein Elektronutzfahrzeuge - also z.B. Lastenräder, Kastenwägen, Sprinter – i.H.v. 50% im Jahr der Anschaffung

-       Job-Tickets können entweder steuerfrei an Mitarbeiter bezahlt werden, dann wird aber die Entfernungspauschale gekürzt, alternativ erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit 25%, dann wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt

-       weitere Reduzierung des privaten Nutzungsanteils für rein elektrische Firmenwagen auf 0,25% des Listenpreises unter bestimmten Voraussetzungen möglich