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Montag, 27. Januar 2020
Bürokratieentlastungsgesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten
Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:
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Maximalbetrag zur steuerfreien Gesundheitsförderung erhöht sich auf 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse und Maßnahmen
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Grenze der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erhöht sich auf 22.000 Euro
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