Montag, 27. Januar 2020

Bürokratieentlastungsgesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten

Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:

-       Maximalbetrag zur steuerfreien Gesundheitsförderung erhöht sich auf 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse und Maßnahmen

-       Grenze der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erhöht sich auf 22.000 Euro