Montag, 20. Mai 2019

Auslandsaufenthalt von Mitarbeitern und Selbstständigen


Hat ein Mitarbeiter oder Selbstständiger einen beruflichen Aufenthalt (auch zu Fortbildungen oder Messen) im EU-Ausland oder der Schweiz, muss zwingend die sogenannte A1 Bescheinigung mitgeführt werden, da dies sonst mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Die Bescheinigung dient der Zuordnung wie der Mitarbeiter versichert ist und muss seit dem 01.01.2019 elektronisch bei der Krankenkassen bzw. von Privatversicherten bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Montag, 13. Mai 2019

Jobticket auch für Minijobber zusätzlich möglich


Die seit dem 01.01.2019 geltende Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung von Zuschüssen für Jobtickets an Arbeitnehmer gilt auch für Minijobber. Der Zuschuss ist nicht in die 450 Euro-Grenze einzurechnen, so dass der Betrag zusätzlich ausgezahlt werden kann.