Montag, 18. Februar 2019

Bilanzierung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen


Investieren Unternehmen in eine Kryptowährung stellt dies bilanziell kein Zahlungsmittel, sondern einen immateriellen Vermögensgegenstand dar, da es sich nicht um ein anerkanntes gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Für die Berücksichtigung von Kursschwankungen macht es daher einen erheblichen Unterschied, ob es sich um eine kurzfristige Investition (kürzer als 12 Monate = sonstiger Vermögensgegenstand) oder eine langfristige (länger als 12 Monate = zu aktivierender immaterieller Vermögensgegenstand) handelt.