Mittwoch, 13. Februar 2019

Aufbewahrungsfristen


Für die Aufbewahrung im Rahmen der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist (z.B. Rechnungen, Bilanzen usw.) können nach dem Jahreswechsel alle Unterlagen vernichtet werden, die Zeiträume bis einschließlich 31.12.2008 betreffen.

 Für Unterlagen betreffend der 6-jährigen Frist (z.B. Schriftverkehr, Lohnunterlagen) können alle Unterlagen für Zeiträume bis einschließlich 31.12.2013 vernichtet werden.