Montag, 10. Dezember 2018

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen/Weihnachtsfeiern

Für die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung
gibt es den 110 Euro Freibetrag nicht, sondern es handelt sich noch immer um eine
Freigrenze. D.h. bleiben die Kosten je Mitarbeiter unter 110 Euro, gibt es den vollen
Vorsteuerabzug. Wird die Grenze überschritten, gibt es aus den gesamten Kosten
keinen Vorsteuerabzug.