Mittwoch, 5. Dezember 2018

Geschenke an Geschäftspartner


Geschenke bis 10 Euro gelten als Streuwerbeartikel und sind immer voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die generelle Grenze für den Betriebsausgabenabzug beträgt (netto wenn Vorsteuerabzug möglich) 35 Euro je Geschäftspartner. Bei Überschreiten ist der Betriebsausgabenabzug nicht möglich. Unabhängig von der Einhaltung der Betriebsausgabengrenze sind Geschenke, die nicht als Streuwerbeartikel gelten beim Empfänger steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Schenkende kann dies aber mittels Pauschalversteuerung (30%) übernehmen. Bei einem Geschenk zu einem persönlichen Anlass steigt die Grenze auf 60 Euro (ohne Besteuerung und Sozialversicherungspflicht).