Montag, 13. August 2018

Gutschriften auf Guthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands

Der BFH hat entschieden, dass die Ansparung von laufendem Gehalt auf einem Wertguthabenkonto des Arbeitgebers erst dann steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, wenn in der Ruhestandsphase das Geld tatsächlich ausgezahlt wird (ähnlich den Regelungen der Altersteilzeit).