Montag, 16. April 2018

Nachzahlungszinsen von 6% auch im Jahr 2013 noch verfassungsgemäß

Trotz der lange anhaltenden Niedrigzinsphase hält der Bundesfinanzhof es nicht für überhöht. Zum einen ist der Gleichheitssatz eingehalten, da auch Erstattungszinsen mit 6% berechnet werden, zum anderen ist der Zinssatz nicht mit besicherten langfristigen Darlehen zu vergleichen, sondern mit unbesicherten Kontokorrentzinsen. Diese liegen je nach Bank größtenteils noch immer bei ca. 10 %.