Montag, 9. April 2018

Bargeldbranchen im Visier der Finanzämter

Zum Jahreswechsel wurde die sog. Kassennachschau eingeführt. Diese ermöglicht es Finanzbeamten unangekündigt in Betrieben eine Prüfung des Kassensystems, der Aufzeichnungen und einen Kassensturz durchzuführen. Die Prüfer haben sogar die Möglichkeit verdeckt einen „Testkauf“ bzw. ein „Testessen“ durchzuführen und dann zur Prüfung zu wechseln, wenn hierbei Auffälligkeiten festgestellt wurden. Achtung: um mögliche Betrüger abzuhalten, ist es den Prüfern verboten selbst die Auszählung der Kasse durchzuführen. Sie dürfen hierbei nur zusehen, das Geld aber nicht anfassen. Außerdem haben sie sich dann mit amtlichem Ausweis zu identifizieren.