Montag, 12. Juni 2017

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Das Gesetz umfasst u.a. folgende Erleichterungen:

-Lieferscheine sind nur bis zum Erhalt/Versand der Rechnung aufzubewahren, wenn aus der Rechnung alle notwendigen Informationen ersichtlich sind.

-Anhebung Grenze Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro.

-Anhebung der Pauschalierungsgrenze des durchschnittlichen Tageslohns von kurzfristig Beschäftigen von 68 Euro auf 72 Euro.