Montag, 24. Oktober 2016

Investitionsabzugsbetrag ist nach Betriebsprüfung doch zulässig

Bisher lehnte die Finanzverwaltung es ab, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach bekanntwerden eines Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung steuermindernd gebildet werden kann. Der Bundesfinanzhof hat dem mit aktuellem Urteil widersprochen und entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zugelassen. Ab 2016 lässt die geänderte Gesetzeslage auch ohne entsprechenden Nachweis einer Investitionsabsicht eine steuermindernde Bildung zu.