Montag, 17. August 2015

Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohn aus formellen Gründen gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Einführung des Mindestlohns wegen formeller Gründe abgelehnt. Die Beschwerden wurden ohne Durchführung der notwendigen Klage bei den zuständigen Sachgerichten eingereicht. Bis die Thematik Mindestlohn also bei unserem höchsten Gericht ankommt, dürfte einige Zeit verstreichen, da sämtliche gerichtlichen Instanzen zuerst tätig werden müssen.