Montag, 20. Juli 2015

Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Kürzlich hat das Finanzministerium ein Anwendungsschreiben zu einem Urteil des BFH herausgegeben, das die Erfassung von Abschlagszahlungen betrifft. Danach sind bei bilanzierenden Unternehmen alle erhaltenen Abschlagszahlungen, für die eine Teilrechnung vorliegt bereits endgültig zu erfassen. Eine Abgrenzung als teilfertige Arbeiten ist somit nicht mehr möglich.