Montag, 27. Juli 2015

Erträge aus Photovoltaikanlagen können zu Rentenkürzungen führen

Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen maximal 450 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass eine Rentenkürzung vorgenommen wird. In die 450 Euro Grenze sind auch die Erträge aus Photovoltaikanlagen einzurechnen.