Freitag, 12. Juni 2015

Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand

Steht eine Immobilie längere Zeit leer, muss die Absicht weiter zu vermieten nachgewiesen werden. Dies muss durch geeignete Maßnahmen erfolgen z.B. Einschaltung eines Maklers. Die vereinzelte Schaltung von Zeitungsanzeigen reicht im Ernstfall nicht aus.