Montag, 8. Juni 2015

Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen

Wird eine nicht selbst genutzt Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Als Verkaufsdatum war schon immer das Datum des Notarvertrags entscheidend und nicht das darin genannte Datum des wirtschaftlichen Übergangs. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine aufschiebende Bedingung im Vertrag diese Regelung nicht verhindert.