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Montag, 3. November 2014
Schärfere Regelungen zur Selbstanzeige ab 2015
Zum 01.01.2015 werden die Regelungen weiter verschärft. Die Sperrgründe, die der Wirksamkeit entgegenstehen werden erweitert. Die Betragsgrenze, ab der ein Strafzuschlag erhoben wird, wird heruntergesetzt und der Zuschlag insgesamt erhöht.
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