Donnerstag, 27. November 2014

Änderung Künstlersozialabgabe ab 2015

Ab 2015 werden Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten dauerhaft lückenlos durch die dt. Rentenversicherung überprüft. Unternehmen mit weniger Beschäftigten sollen zu 40% geprüft werden. Des Weiteren wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro/ Jahr eingeführt, bis zu der, entsprechende Aufwendungen an Künstler (darunter fallen auch Leistungen zur Werbegestaltung/Design) nicht von der Abgabe erfasst werden.