Dienstag, 8. Juli 2014

Nachträgliche Schuldzinsen bei Veräußerung eines Mietobjekts

Der BFH hat zwischenzeitlich klargestellt, dass nachträgliche Schuldzinsen auch dann abzugsfähig sind, wenn die Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Verkaufserlös in voller Höhe zur Darlehenstilgung verwendet wird.