Dienstag, 7. Januar 2014

Steuererklärungsfristen Veranlagungszeitraum 2013

Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2013 ist der 31.05.2014. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich diese Frist bis zum 31.12.2014. Nur mit begründetem Antrag kann darüber hinaus bis zum 28.02.2015 verlängert werden.