Donnerstag, 22. August 2013

Zeitnahe Rechnungsstellung EU-Ausland

Das Umsatzsteuergesetz schreibt ab dem 01.07.2013 eine zeitnahe Rechnungsstellung für sonstige Leistungen im EU-Ausland, sowie innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Die Rechnungen sind bis zum 15. des Folgemonats nach Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zu erstellen.