Freitag, 30. August 2013

Nachweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung und Gelangensbestätigung

Nachdem die Einführung der „Gelangensbestätigung“ zwischenzeitlich nicht mehr verpflichtend ist, gelten ab dem 01.10.2013 neue Nachweismöglichkeiten. Die Gelangensbestätigung kann weiterhin verwendet werden, jedoch sind auch andere Nachweise der Lieferung zugelassen (z.B. Spediteurunterlagen).