Freitag, 4. Februar 2022

Leistungsbeschreibung auf Rechnungen

 

Die handelsübliche Bezeichnung der durchgeführten Leistung oder Warenlieferung ist zwingende Voraussetzung einer Rechnung. Der BFH hat mit einem Urteil konkretisiert was eine handelsübliche Bezeichnung ist, dies ist der Fall „wenn eine Bezeichnung von Gegenständen den gesetzlichen Vorgaben von Kaufleuten entspricht und diese Bezeichnung in den Geschäftskreisen allgemein verwendet wird“.