Dienstag, 16. Juni 2020

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beim Home-Office

Die Grundregelung sieht vor, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufgrund der Corona-Krise wurden viele Tätigkeiten von Mitarbeitern im Home-Office durchgeführt. Hier stellt sich die Frage, ob –zumindest zeitweise- das K.O.-Kriterium des anderen Arbeitsplatzes überhaupt vorliegt. Wurden die Betriebe auf Anordnung geschlossen, wird dies mit Sicherheit erfüllt sein, aber auch wenn die Arbeitgeber Anweisung geben im Home-Office zu arbeiten und nicht im Betrieb zu arbeiten, sollte dies erfüllt sein. Somit dürften aktuell viele Arbeitnehmer und Selbstständige die Möglichkeit erhalten, die Kosten für das Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn diese nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.