Donnerstag, 3. Januar 2019

Änderungen zum 01.01.19 durch das Jahressteuergesetz


-Die Versteuerung des Privatanteils von Firmenwagen:
bei Plug-In Hybrid und Elektrofahrzeugen wird der 1% Wert halbiert, wenn die
Anschaffung zwischen 01.01.19 und 31.12.21 erfolgt.

-Jobtickets für Mitarbeiter können steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet
werden

-Für Firmen-E-Bikes müssen die Mitarbeiter keinen Privatanteil versteuern bei
Zulassungen bis 25Km/H.

-Kindergeld, Freibeträge und Grundfreibetrag werden erhöht