Montag, 9. Juli 2018

Ferienjobber und Saisonarbeiter kurzfristig beschäftigt

Nicht nur der klassische Minijob auf 450-Euro-Basis kann pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei sein, sondern auch sogenannte kurzfristig Beschäftigte. Hierunter fallen üblicherweise Minijobber und ggf. Saisonarbeiter. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tätigkeit bei einer 5-Tage-Woche auf maximal 3 Monate begrenzt ist, bei weniger Wochentagen maximal 70 Arbeitstage. Für die steuerliche Pauschalierung gilt eine Verdiensthöchstgrenze von 72 Euro pro Arbeitstag.