Montag, 27. November 2017

Kassen-Nachschau ab 2018

Ab 2018 ist es Prüfern möglich, ohne vorherige Anmeldung eine Kassen-Nachschau in den Unternehmen durchzuführen. Auch Testkäufe ohne vorherige Ankündigung sind zulässig. Insbesondere der sofortige Abgleich der Barbestände mit den aktuellen Kassenunterlagen ist ein Hauptbestandteil derartiger Prüfungen.