Montag, 16. Januar 2017

Finanzministerium erweitert begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen

Mit einem neuen BMF-Schreiben wurden einige Gerichtsurteile weiter konkretisiert, die den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen betrifft. Insbesondere Kosten für „Schadensabwehr“ wie beispielsweise Dichtheitsprüfungen, TÜV-Kosten u.ä. wurden zu den begünstigten Tätigkeiten hinzugenommen. Als haushaltsnahe Dienstleistung wurden nun auch sog. Tiersitter aufgenommen. Also Tätigkeiten, die die Versorgung und Pflege von Tieren im Haushalt umfassen.